Testpflicht ab 19.04.2021

Liebe Eltern,

seit dem 19.04.2021 gibt es in Baden-Württemberg eine inzidenzunabhängige Testpflicht. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen oder in der Notbetreuung sind, ab Oktober 2021 drei Mal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen müssen.

Hierfür bitten wir Sie, Ihrem Kind am Montag die ausgefüllte Einverständniserklärung mitzugeben.

Hier finden Sie die Erklärung noch auf EnglischFranzösischArabisch und Türkisch.

Bitte lesen Sie sich das Elternanschreiben zur Testpflicht durch.

Weitere Informationen zur Testpflicht finden Sie hier: Informationen zur Testpflicht ab dem 19.04.2021

Informationen und Erklärvideos zum Selbsttest finden Sie  hier und unter diesem Link.

Grund- und Werkrealschule